*Kooperation ohne Gesamthaftung
Die Apothekenlandschaft befindet sich derzeit in einer Umbruchphase. Während die klassische inhabergeführte Offizinapotheke vor einigen Jahren noch ein „Selbstläufer“ war, haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Stichworte: Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz, GKV-Modernisierungsgesetz, Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz, „AMNOG“ und zuletzt GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz) und die Konkurrenzsituation unter den Apothekern die Ausgangssituation mittlerweile vollkommen verändert. Und trotz stetiger (scheinbarer) Liberalisierungen auf dem Gesundheitsmarkt, z. B. bei Kooperationsmöglichkeiten unter Ärzten und Krankenhäusern, ist der laufende Apothekenbetrieb weiterhin zahlreichen, insbesondere berufsrechtlichen Restriktionen unterworfen. So ist etwa das deutsche Fremd- und Mehrbesitzverbot jüngst noch einmal bestätigt worden; dies bedeutet eine einschneidende Veränderung der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO).
Kooperationen, Erweiterungen, Werbemöglichkeiten, Arzneimittelversand und Rabatte sind nur eingeschränkt möglich. Dennoch bietet die jetzige Situation auch Chancen, um die Weichen für die Zukunft zu stellen. Eine gute rechtliche Ausgangsposition ist dafür Grundvoraussetzung.