Diverse Kostenträger verlangen zur Teilnahme an Hilfsmittelversorgungsverträgen den Nachweis eines Medizinprodukteberaters § 31 MPG in der Apotheke.
Ein Medizinprodukteberater informiert Angehörige der Heilberufe, des Heilgewerbes und der Gesundheitseinrichtungen über Medizinprodukte und weist sie in die sachgerechte Handhabung von Medizinprodukten ein. Gemäß Medizinproduktegesetz muss der Medizinprodukteberater seine Fachkenntnisse durch regelmäßige Schulungen auf dem aktuellen Stand halten. Dies ist nachzuweisen und zu dokumentieren.
ApoCompetent arbeitet als akkreditiertes Unternehmen im Bereich der Schulung zum Medizinprodukteberater § 31 MPG und hat für Apotheken besonders günstige Konditionen im Angebot. Zudem garantieren wir Ihnen und Ihrem Apothekenteam einen angenehmen und praktikablen Schulungsablauf, welcher den normalen Apothekenbetrieb nicht beeinflusst.
ApoCompetent steht Ihnen für alle Fragen zum Thema Medizinprodukteberater § 31 MPG und Schulung gerne zur Verfügung.
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